Herzlich Willkommen auf dem Informationsportal „Ratgeber Schuldnerberatung“!
Leider kann jeder durch Schicksalsschläge wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder andere Ursachen in eine Überschuldung geraten. Hier finden Sie eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder geeignete Person gemäß § 305 InsO. Diese steht Ihnen gerne zur Seite und hilft Ihnen zeitnah mit einem kostenlosen Beratungsgespräch eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- Vergleich
(außergerichtliche Einigung) - Insolvenzverfahren 3 Jahre
- Insolvenzverfahren innerhalb 9 Monate beenden
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Insolvenzverfahren vermeiden
- Insolvenzverfahren begleiten
- Insolvenzverfahren vorzeitig beenden
- Bauschuldnerberatung
- Beratung bei „Schrottimmobilien“
- Immobilie retten
- Immobilie in Not
- Zwangsversteigerung vermeiden
- Schutz vor Zwangsräumung
- Vergleich mit Gläubigern
- Schulden machen krank
- Lebenshilfe
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- Sozialmanagement
- Projekte
Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren dauert nicht mehr 6 Jahre lang. Durch eine Gesetzesänderung ist es seit dem 01.10.2020 auch für Verbraucher (Privatpersonen) möglich, innerhalb eines Jahres bzw. nach drei Jahren schuldenfrei zu werden. Dies gilt übrigens auch im laufenden Insolvenzverfahren.
in 3 Jahren
Der Gesetzgeber hat seit einer Gesetzesänderung für alle Verfahren, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden, Schuldenfreiheit nach drei Jahren vorgesehen…
innerhalb von 9 Monaten
Schuldenfreiheit innerhalb eines Jahres ist nur dann möglich, wenn von dritter Seite ein geringer Betrag zur Verfügung gestellt wird. Davon werden die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens und die Gläubiger bezahlt. Es ist...