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| in 3 Jahren
Der Gesetzgeber hat seit einer Gesetzesänderung für alle Verfahren, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden, Schuldenfreiheit nach drei Jahren vorgesehen. Diese Verkürzung wird an keine Bedingungen geknüpft (wie z.B. Bezahlung Verfahrenskosten).
| in einem Jahr
Schuldenfreiheit innerhalb eines Jahres ist nur dann möglich, wenn von dritter Seite ein geringer Betrag zur Verfügung gestellt wird. Davon werden die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens und die Gläubiger bezahlt.
Es ist auch möglich, die Gläubiger mit sogar unter 1 % der Schuldsumme zu befriedigen.
Bundesland: | NRW |
Schuldsumme: | 550.000,00 € |
Gläubiger: | 33 |
Vergleichszahlung insgesamt an alle Gläubiger: | 10.000,00 € |
Laufzeit: | weniger als ein Jahr |
Ergebnis: | Unternehmen erhalten |
Bundesland: | Hamburg |
Schuldsumme: | 235.000,00 € |
Gläubiger: | 11 |
Vergleichszahlung insgesamt an alle Gläubiger: | 3.500,00 € |
Laufzeit: | weniger als ein Jahr |
Ergebnis: | Unternehmen erhalten |